INFOBOX zum Thema Artikel 16 Genehmigung in Österreich (kurz zusammengefasst):
Derzeit kann in Österreich jede Vereinigung bzw. Interessensgemeinschaft bei der zuständigen Behörde (=ACG) um eine Artikel 16 Genehmigung nach der EU-VO 947 / 2019 für ein Modellfluggelände oder einen Modellflugplatz ansuchen. Die juristisch ansprechbare Person der Vereinigung bzw. Interessensgemeinschaft muss dazu einen formalen Antrag stellen. Selbstverständlich kann sich diese Person auch vertreten lassen.
Bewertet wird im Einzelverfahren das Boden- und das Luftrisiko des jeweiligen Modellflugplatzes. Dies gilt grundsätzlich einmal für alle Modellflugplätze. Für Modellflugplätze in Kontrollzonen gibt es zusätzlich noch die Auflage, dass diese nach Artikel 15 der EU-VO bekanntgemacht werden müssen (im Anhang der LVR).
Im Zuge der Antragstellung ist auch eine Modellflugplatzbetriebsordnung (MFBO) miteinzureichen. Allgemein gültige Richtlinien für den Modellflugsport sind ebenfalls Bestandteil der Einreichung.
Im Bescheid der Behörde wird im Detail der Verfahrensablauf des Modellflugbetriebes mit den zulässigen Betriebsgrenzen (Flugbereich, Flughöhe, MTOM, Betriebszeiten, …) beschrieben. Mitunter ist auch die Führung der Flugaufzeichnungen genau festgelegt.
Möglich sind neben länger gültigen Bescheiden (2 Jahre im Erstantragsfall, 4 Jahre bei jedem weiteren Antrag) auch Tageszulassungen für Veranstaltungen und Bewerbe.
Leider werden zu diesem Thema in den verschiedenen Foren immer wieder leere Worthülsen wahrlich gebetsmühlenartig gepostet.
Die sogenannte „Verbandslösung“ – diese wird als „Wunderlösung“ angepriesen
Man ist als Modellflugverein Mitglied bei einem Verband (=Verein) mit einer Verbandsbetriebserlaubnis. Dieser Verband muss in der Folge erst recht eine Genehmigung für den jeweiligen Modellflugplatz von einer offiziellen Behörde einholen (weil grundsätzlich JEDER Modellflugplatz mit einem Boden- und Luftrisiko bewertet werden muss).
Nebenbei werden dabei zusätzliche „Verbandsregeln“, weitere Gebühren und ein lokal begrenzt gültiger und kostenpflichtiger Verbands-Kenntnisnachweis vorgeschrieben.
Die Kosten dafür und die Kosten der Behörde übernimmt dann wer? Der Verein? Der jeweilige Verband? Der Modellflugverein? Das Vereinsmitglied?
Über die unterschiedlichsten kostenpflichtigen Kenntnisnachweise der jeweiligen Verbände in der EU (Deutschland, Italien, Frankreich, …) und deren gegenseitige Anerkennung NEBEN dem eigentlichen EU-weit gültigen Kenntnisnachweis (A1/A3) soll hier gar nicht geschrieben werden. Das würde noch einmal eine Seite füllen. Warum braucht man da zusätzliche Kenntnisnachweise? Um Geld in die „Verbandskassen“ zu bringen?
Der EU-weit gültige Kenntnisnachweis (A1/A3) kann in Österreich KOSTENFREI abgelegt werden. Bei diesem Kenntnisnachweis steht die sichere Handhabung von UAS – Unmanned Aircraft System (unbemanntes Luftfahrzeugsystem) im Vordergrund. Das macht doch Sinn – oder ?
TIPP: www.dronespace.at – hier können alle Modellflugpiloten aus der EU und auch aus Drittstaaten den Kenntnisnachweis ablegen.
Es wäre daher sehr interessant, wenn hier endlich einmal klare Fakten und konkrete Vorgangsweisen für eine „Verbandslösung“ in Österreich auf dem Tisch liegen würden. Nicht nachvollziehbare Behauptungen (ohne reale Basis) und dubiose Ankündigungen führen da mit Sicherheit zu keinem Ergebnis.
Dennoch: ist akzeptiert – eine Verbandslösung könnte auch eine mögliche Lösung neben vielen anderen Möglichkeiten sein, um zu einer Artikel 16 Betriebsgenehmigung zu kommen. Ob eine Abhängigkeit von einem Verband in diesem Zusammenhang wirklich Sinn macht sei einmal wertfrei dahingestellt.
Von uns wird es in diesen Foren kein Statement zu diesen Themen geben. Wir stehen da für klare rechtliche Strukturen und Verantwortlichkeiten. Es gibt keinen kürzeren Weg als die direkte Verbindung zwischen dem örtlichen Modellflugverein als Betreiber des Modellflugplatzes und der zuständigen Behörde. Das hat bis dato problemlos funktioniert. Das sind nun einmal klare Tatsachen.Daneben ist auch die Kostenstruktur transparent und nachvollziehbar.
Es gibt so viele positive Ereignisse, die man gut weiterentwickeln könnte – und da es nicht nur schwarz und weiß gibt, sollte das in Form von einem sachlichen und korrekten Austausch erfolgen. Dieser Austausch ist sporadisch vorhanden aber leider nicht gewollt. Da sind einige (wenige) Personen der Meinung, das nur ihre Ansicht die Richtige ist. Alles andere wird einmal grundsätzlich in Grund und Boden getreten. Eigentlich schade, dass einschlägige (sehr gute) Diskussionsforen von diesen Disku-Tanten für deren eigene inhaltslose Selbstdarstellung verwendet werden.
Soll so sein – die Konsequenz daraus ist eben der „Nicht-Austausch“. Herzliche Gratulation dazu.
Letztendlich entscheidet jeder Modellflugpilot bzw. Modellflugverein für sich selbst, welchen Weg er gehen möchte – und das ist einmal sehr positiv. Es ist daher mehr als erfreulich, dass es in Österreich und in Deutschland unterschiedliche Möglichkeiten für diese Angelegenheiten gibt und man nicht an einen einzigen „Verband“ (in Österreich ist dieser gemäß dem „Vereinsgesetz idgF“ ein Verein) ausgeliefert ist.