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25.04.2025 – Bericht FMT 04/2025 über die Betreibsgenehmigung für die Tannenalam

Wir freuen uns über diesen Bericht im FMT-Magazin – Ausgabe 04/2025. Unser herzlichster Dank gilt Lothar Beyer, der sich in der Sache sehr engagiert hat. So kann man zusammenarbeiten und erfolgreich im Sinne des Hangfluges aktiv sein. Gerne haben wir unterstützt und wieder einmal ganz konkret umgesetzt. Der Bericht wird mit der freundlichen Freigabe vom vth – Verlag veröffentlicht.

21.04.2025 – Unser Verständnis zum Thema Betriebsgenehmigungen, Flugbuch, …

DI Christian Faymann, MA


Leider werden zu diesem Thema in den verschiedenen Foren immer wieder leere Worthülsen wahrlich gebetsmühlenartig gepostet.


Die sogenannte „Verbandslösung“ – diese wird als „Wunderlösung“ angepriesen

Man ist als Modellflugverein Mitglied bei einem Verband (=Verein) mit einer Verbandsbetriebserlaubnis. Dieser Verband muss in der Folge erst recht eine Genehmigung für den jeweiligen Modellflugplatz von einer offiziellen Behörde einholen (weil grundsätzlich JEDER Modellflugplatz mit einem Boden- und Luftrisiko bewertet werden muss).

Nebenbei werden dabei zusätzliche „Verbandsregeln“, weitere Gebühren und ein lokal begrenzt gültiger und kostenpflichtiger Verbands-Kenntnisnachweis vorgeschrieben.

Die Kosten dafür und die Kosten der Behörde übernimmt dann wer? Der Verein? Der jeweilige Verband? Der Modellflugverein? Das Vereinsmitglied?

Über die unterschiedlichsten kostenpflichtigen Kenntnisnachweise der jeweiligen Verbände in der EU (Deutschland, Italien, Frankreich, …) und deren gegenseitige Anerkennung NEBEN dem eigentlichen EU-weit gültigen Kenntnisnachweis (A1/A3) soll hier gar nicht geschrieben werden. Das würde noch einmal eine Seite füllen. Warum braucht man da zusätzliche Kenntnisnachweise? Um Geld in die „Verbandskassen“ zu bringen?


Es wäre daher sehr interessant, wenn hier endlich einmal klare Fakten und konkrete Vorgangsweisen für eine „Verbandslösung“ in Österreich auf dem Tisch liegen würden. Nicht nachvollziehbare Behauptungen (ohne reale Basis) und dubiose Ankündigungen führen da mit Sicherheit zu keinem Ergebnis.

Dennoch: ist akzeptiert – eine Verbandslösung könnte auch eine mögliche Lösung neben vielen anderen Möglichkeiten sein, um zu einer Artikel 16 Betriebsgenehmigung zu kommen. Ob eine Abhängigkeit von einem Verband in diesem Zusammenhang wirklich Sinn macht sei einmal wertfrei dahingestellt.


Von uns wird es in diesen Foren kein Statement zu diesen Themen geben. Wir stehen da für klare rechtliche Strukturen und Verantwortlichkeiten. Es gibt keinen kürzeren Weg als die direkte Verbindung zwischen dem örtlichen Modellflugverein als Betreiber des Modellflugplatzes und der zuständigen Behörde. Das hat bis dato problemlos funktioniert. Das sind nun einmal klare Tatsachen. Daneben ist auch die Kostenstruktur transparent und nachvollziehbar.

Es gibt so viele positive Ereignisse, die man gut weiterentwickeln könnte – und da es nicht nur schwarz und weiß gibt, sollte das in Form von einem sachlichen und korrekten Austausch erfolgen. Dieser Austausch ist sporadisch vorhanden aber leider nicht gewollt. Da sind einige (wenige) Personen der Meinung, das nur ihre Ansicht die Richtige ist. Alles andere wird einmal grundsätzlich in Grund und Boden getreten. Eigentlich schade, dass einschlägige (sehr gute) Diskussionsforen von diesen Disku-Tanten für deren eigene inhaltslose Selbstdarstellung verwendet werden.

Soll so sein – die Konsequenz daraus ist eben der „Nicht-Austausch“. Herzliche Gratulation dazu.


letzte Bearbeitung: 20.04.2025

20.04.2025 – PROWing 2025

Wir werden auch heuer wieder dabei sein – Bericht folgt 🙂

14.04.2025 – elektronisches Betriebshandbuch für Modellflugvereine inkl. Flugbuch versendet

Die neueste Version ist nunmehr an die Bestandsanwender versendet worden. Wie schon bisher gibt es EINE aktuelle (originale) Version mit allen features. Durch die vielfachen (z.T. neuen) Einstellungsmöglichkeiten kann der gewünschte Umfang des aktuellen Betriebshandbuches vom Administrator nach wie vor eigenständig eingestellt und parametrisiert werden. Dadurch können zu jedem Zeitpunkt Zusatzmodule ein- bzw. ausgeschaltet werden – ohne irgendwelche Zusatzinstallationsarbeiten. Wir brauchen dazu keine unterschiedlichen Versionen oder „Editions“.

Neuinstallationswünsche bitte einfach unter office@modellflugsport.at bekanntgeben – völlig unkompliziert – wir unterstützen gerne professionell und kostenfrei.

Wie schon in der Vergangenheit üblich, entwickeln wir die Betriebshandbuch-Anwendung laufend und unaufgeregt im Sinne unserer zufriedenen Anwender weiter – und das tun wir auch sehr konsequent. Immerhin entwickeln wir selbst und kopieren nicht. Die Umsetzung von Ankündigungen und Projekten steht dabei bei uns an oberster Stelle.

letzte Bearbeitung: 14.04.2025

AINOVA AIR in Zeltweg 10. -11. Mai 2025 – Detailinformationen

Namhafte Modellflugsportpiloten präsentieren vor der traumhaften Kulisse des Fliegerhorst Hinterstoisser in Zeltweg ferngesteuerte Flugmodelle – Motorflugmodelle, Jets, Segelflugzeuge, Scale-Hubschrauber, Kunstflug, …

Wir werden in Kürze hier an dieser Stelle die Modellflugsportpiloten und deren Modelle vorstellen.

Im Rahmen der Modellflugshow wird es auch die Möglichkeit für einen Erfahrungsaustausch im Bereich des Modellflugsportes geben. Vor Ort wird ein Info-Point eingerichtet. Damit wollen wir von modellflugsport.at wieder einen Schritt weitergehen um die Umsetzung der Ergebnisse aus der aktuellen Online-Befragung voranzutreiben. Regional und überregional startet ab sofort auch die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien (TV, Radio, Print, …).

Schon heute freuen wir uns auf einen informativen Austausch im Rahmen der Veranstaltung!

Selbstverständlich wurden bereits alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen eingeholt sodass einer äußerst interessanten und erlebnisreichen Modellflugshow nichts mehr im Wege steht – powered by modellflugsport.at.

letzte Bearbeitung: 18.04.2025

AINOVA AIR – Einladung
14.02.2025 – Luftverkehrsregeln 2014 (LVR 2014) – Änderungen veröffentlicht

Die neuen Änderungen zu den LVR 2014 sind mit heutigem Tag veröffentlicht worden. Ganz wichtig für den Modellflugsport ist bei diesen Veränderungen der „Anhang E“. Gemäß diesem Anhang sind nunmehr die geografischen Zonen nach Artikel 15 für Modellflugplätze in Kontrollzonen definiert.

Die Veränderungen treten mit der 17. Verordnung am 15. Mai 2025 in Kraft. Bis dahin bleibt das Anmeldeprozedere des Modellflugbetriebes in Kontrollzonen mittels UTM noch aufrecht. Zeitgleich werden mit dieser Verordnung die Flugverbotszonen rund um Heliports von 2,5 km auf 1,5 km reduziert.

Es freut uns, dass unsere Arbeit aus dem Sommer 2022 nun Früchte trägt. Wir (das sind Dr. Schober, Ing. Rögner und DI Faymann) haben im Juli 2022 in nächtelanger Arbeit die Modellflugplätze in Kontrollzonen zusammengestellt, beschrieben, die Flugbereiche mit den Koordinaten versehen und in der Folge dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Verfügung gestellt. Diese Zusammenstellung war und ist die Basis für den heutigen „Anhang E“.

Die betroffenen Vereine werden wir in den nächsten Tagen persönlich kontaktieren und über die Veränderungen informieren.

Damit besteht für die Modellflugplätze in Kontrollzonen eine noch nie dagewesene Rechtssicherheit. Der Bestandsschutz ist damit auch in Zukunft gegeben. Der gewählte Weg der Umsetzung der VO (EU) 2019/947 in Österreich erweist sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen damit einmal mehr als richtig. Die jeweiligen Flugbereiche sind jetzt eindeutig und klar definiert, der Ausübung des Modellflugsports auf Modellflugplätzen in Kontrollzonen steht damit nichts mehr im Wege.

Rückfragen gerne unter office@modellflugsport.at – wir melden uns umgehend.

Hier die Verordnung:

Hier der Anhang E:

letzte Bearbeitung: 14.02.2025

10.02.2025 – Modellflug und Natur

Aus gegebenen Anlass (Hangflug in Österreich) informieren wir an dieser Stelle zum Thema „Modellflug und Natur“.

Die Veröffentlichung erfolgt mit Genehmigung der Bundeskommission Modellflug des DAeC.

09.11.2024 – Hangflug – IG Tannenalm hat ab sofort eine Artikel 16 Genehmigung

Modellfliegerparadies Tannenalm – IG Tannenalm

Neben den genehmigten Hangfluggebieten in Großarl gibt es ab sofort auch auf der Tannenalm die Möglichkeit, Hangflug bis zu 300 m über Pilotenstandort mit Modellen bis zu 25 kg mit / ohne E-Antrieb zu betreiben. Der Eintrag in die offiziellen Onlinekarten der ACG erfolgt in Kürze. Der Bescheid wurde schon zugestellt. Über die weiteren Formalitäten informieren die jeweiligen links der Fluggebiete.

Wir wünschen viele schöne Flugstunden – die Rahmenbedinungen dafür wurden geschaffen.

12.10.2024 – EU-VO – Artikel 16 Bescheid (Ablauf, Neuausstellung, …)

Die neuen Bescheide werden – soferne der Antrag fristgerecht (6 Monate vor Ablauf des aktuellen Bescheides) eingereicht wird – rechtzeitig vor Ablauf der Erstbescheide ausgestellt. Eine große Anzahl von Anträgen wurde bereits abgewickelt und fast alle Neubescheide haben eine Gültigkeitsdauer von 4 Jahren. In Einzelfällen wurde die Laufzeit auf 2 Jahre begrenzt.

Grundsätzlich muss festghalten werden, dass es sich bei der Ausstellung um einen „neuen“ Bescheid handelt. Die Begrifflichkeit „Verlängerungsbescheid“ ist genau genommen falsch, da es im neuen Bescheid keinen Bezug auf den vorangegangen Bescheid gibt.

Uns ist bis dato kein Fall bekannt wo ein Antrag abgelehnt wurde.

Leider werden in Bezug auf die EU-VO in der Szene immer wieder „Halbwahrheiten“ verbreitet (nicht von der Behörde). Fast schon einem Gebet gleichend werden da Vergleiche angestellt, wie toll und super die Abhandlungen in Deutschland, in der Schweiz und anderen Staaten läuft. Dabei werden aber gerne Fakten „vergessen“ und Behauptungen aufgestellt, welche schlichtweg falsch sind.

Wir empfehlen daher:
– eine grundlegende Auseinandersetzung mit den realen Gegebenheiten
– Einholung von gesicherten Informationen
– Gegenüberstellung der Möglichkeiten
– Annahme von professioneller Unterstützung

… danach Entscheidung über die Vorgangsweise.

Wenn dieser Schritt abgeschlossen ist und nach dem Erhalt des Bescheides ganz wenige „formale“ Tätigkeiten (Einträge im Flugbuch, Kenntnahme der Auflagen) eingehalten werden steht dem Genuss des Modellflugsports nicht mehr im Wege.

Wir unterstützen dabei gerne – unabhängig, kostenfrei, neutral und vor allem sachlich und fachlich fundiert.

Kontaktdaten / Impressum

13.05.2024 – Einstiegsvideo Modellflugsport – FMBC Vienna

Der FMBC Vienna hat ein tolles Video für den Einstieg in den Modellflugsport produziert.

29.04.2024 – PROWing 2024

Wir nahmen ca. 1000 km Anreise in Kauf um die Messe zu besuchen. Eines kann man vorweg nehmen – es halt sich sprichwörtlich bezahlt gemacht. Das Konzept der PROWing, mit einem umfangreichem Programm am Flugfeld Anreiz dafür zu schaffen, um sich mit den Neuerungen im Modellflugsport auseinanderzusetzen, ist voll aufgegangen. Das Wetter hat hervorragend mitgespielt – die Temperaturen waren gut verträglich und die Sonne war angenehm warm.

Die Messe:
Das Parkplatzkonzept war gut durchdacht und es gab bei der Anreise zum Messegelände kaum Wartezeiten. Der moderate Eintrittspreis (EUR 10,-) wurde völlig unkompliziert und sehr rasch kassiert. Damit war man in kürzester Zeit am eigentlichen Messegelände. Ein einfaches Armband ermöglichte auch ein Verlassen und Wiederbetreten des Geländes.

Die Aussteller:
Ein sehr breites Spektrum an Modellflugthemen wurde abgedeckt. Die überwiegedene Mehrheit der namhaften Hersteller und Händler der Szene war mit durchwegs beachtenswerten Informationsständen vertreten. Der direkte Kontakt zu den Herstellern rundete die Informationsöglichkeiten ab.

Die Flugschau:
Alle Aussteller hatten die Möglichkeit, in festgelegten Flugslots ihre Modelle vorzuführen. So entstand eine sehenswerte Flugschau mit tollen Highlights, ohne den modellfiegerischen Alltag an Flugmodellen untergehen zu lassen. Gerade diese Breite des Modellflugsports wurde also sehr schön gezeigt. Man konnte sich sowohl mit den Piloten als auch mit den Herstellern über die jeweiligen Modelle unterhalten und sich damit sehr gut seine eigenes Bild machen.

Daneben gab es auch die Möglichkeit, sich mit der rechtlichen Situation des Modellflugsportes aueinanderzusetzen. Hier gibt es in Deutschland ja einige sehr interessante Neuerungen im Bereich der EU Verordnung. Hoffentlich wird die eine oder andere Neuerung (und aus meiner Sicht auch Erleichterungen) in Österreich zur Umsetzung gebracht. Leider ist dazu auf den offiziellen Seiten (Interessensvertretung, Behörde, …) nichts zu finden.

Mit den Kollegen des DAeC (MFSD) unterwegs – war ein tolles Gespräch !

Weitere Informationen, Bilder und Videos sind hier zu finden – mehr …

Für mich war diese Messe ein klarer Erfolg – der Termin im kommenden Jahr ist bereits fix in meinem Kalender eingetragen.

CF, 29.04.2024

19.01.2024 – Neue Beiträge „Technik“
  1. Dr. Wolfgang Schober hat eine Serie zum Thema Schleppflug zusammengestellt.
    >> LINK
  2. Zum Thema „Software“ gibt es auch Neuerungen.
    >> LINK
14.12.2023 – Verlängerung der Registrierung bei der zuständigen Behörde (ACG)

Geschätzte Fliegerkollegen!

Die ersten Registrierungen laufen mit dem 31.12.2023 aus.

So sich seit der Erstregistrierung eure E-Mail Adresse nicht geändert hat, werdet ihr etwa ein Monat vor Auslaufen der Erstregistrierung von der Austro Control an eine Verlängerung erinnert. Auf dronespace.at sind Videos zur Erläuterung vorhanden. Wir stellen nach Absprache und Freigabe mit/von der ACG die Links auch hier zur Verfügung und wünschen euch gutes Gelingen.

Die Links verweisen auf die Originaldateien – damit ist gewährleistet, dass immer der aktuelle Stand angezeigt wird.

Zuerst muss man ein Benutzerkonto erstellen. Die Vorgangsweise ist unter folgendem Link zu finden – Benutzer*innen Konto erstellen

Im 2. Schritt ist dann die Registrierung zu verlängern, die Beschreibung ist diesem Link zu entnehmen – Betreiber*Innen Registrierung verlängern

Zur Information:

  1. Die Registrierungsnummer bleibt gleich!
  2. Die Verlängerung der Registrierung schließt nahtlos an, wenn man das vor Ablauf der Erstregistrierung erledigt.
  3. Die Kosten sind derzeit (14.12.2023) 32,40 €.
  4. Es ist eine Versicherungspolizze anzugeben – bitte genau nachlesen, welche Versicherungsdeckung vorhanden ist.
  5. Die Bezahlung ist nur mit Visa- oder Master-Card bzw. Debitorenkarte (Bankomatkarte mit Kreditkartenfunktion) möglich.

Dr. Wolfgang Schober, 14.12.2023

28.11.2023 – neue Rubrik „Technik“ von Dr. Wolfgang Schober

In dieser Rubrik werden Artikel zum Thema Flugtechnik und Modellbau veröffentlicht. Den Start macht Dr. Wolfgang Schober mit dem Thema „Seglerschlepp“.
Viel Spaß beim Lesen !