Registrierung für Gäste aus EU-Staaten
Jeder EU-Bürger muss sich unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft in jenem Land registrieren, wo er seinen Hauptwohnsitz hat. Die Registrierungsnummer ist auf allen Luftfahrzeugen (UAS) anzubringen.
Registrierung für Gäste aus Drittstaaten
Diese Personen müssen sich in jenem Land der EU registrieren, wo sie erstmals ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) in Betrieb nehmen. Die Registrierungsnummer ist auf allen unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) anzubringen.
Kompetenznachweis
Dieser ist für alle Piloten jeglicher Herkunft gleich. Betreibt man ein Flugmodell (UAS) in der freien Natur muss der Kompetenznachweis abgelegt sein. Der Erwerb eines Komptenznachweises ist in jedem Mitgliedsstaat der EU möglich.
Weitere Pflichten:
Eine aufrechte Modellflughaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme ist Voraussetzung für den Flugbetrieb. Ein Versicherungsnachweis, die Registrierungsbestätigung und das Zertifikat des Kompetenznachweises sind beim Flugbetrieb eines UAS / Modells mitzuführen.
Zuständige Behörde:
In Österreich ist die Austro Control GmbH für die Registrierung und die Ablegung des Kompetenznachweises betraut und unter www.dronespace.at rund um die Uhr erreichbar.
Die Registrierung ist 3 Jahre gültig und kostenpflichtig.
Der Kompetenznachweis ist kostenfrei und 5 Jahre gültig.
Autor: Dr. Wolfgang Schober, 01.10.2023