Betriebsgenehmigung nach EU-VO 2019 / 947 – Artikel 16 / 2b (kommt in Österreich derzeit zur Anwendung)
Antrag nach der EO-VO 947, Artikel 16 / 2b
Antragberechtigt ist grundsätzlich ein Verein bzw. eine Vereinigung (IG). Beide (Verein bzw. Vereinigung (=IG) ) müssen rechtlich ansprechbar sein, da ja in Folge des Antrages ein rechtsgültiger Bescheid ausgestellt wird.
Die Verlängerungen sind nach Artikel 16 / 2b zu beantragen.
Zusätzlich zur Erhöhung der zulässigen Flughöhe gibt es auch die Möglichkeit, andere Bedingungen anhand der Risikobewertung zu beantragen, z.B.: den Betrieb von Flugmodellen mit einem Gewicht größer als 25 kg, Flugbetrieb mit Jugendlichen im Rahmen eines Vereines und dergleichen mehr.
Bedingungen für einen Artikel 16 / 2b Antrag (Auszug aus der EU-VO)
Artikel (2):
Die in Absatz 1 genannte Genehmigung kann auf der Grundlage einer der folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
a) einschlägige nationale Vorschriften (kommt in Österreich nicht zur Anwendung)
b) bewährte Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsysteme der Flugmodell-Vereine oder -Vereinigungen, die gewährleisten, dass
i) Fernpiloten, die im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen UAS betreiben, Kenntnis der Bedingungen und Beschränkungen haben, die in der von der zuständigen Behörde erteilten Genehmigung festgelegt sind;
ii) Fernpiloten, die im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen UAS betreiben, dabei unterstützt werden, die Mindestkompetenz für den sicheren UAS-Betrieb im Einklang mit den in der Genehmigung festgelegten Bedingungen und Beschränkungen zu erlangen;
iii) der Flugmodell-Verein oder die Flugmodell-Vereinigung angemessene Maßnahmen ergreift, wenn er/sie Kenntnis davon erhält, dass ein Fernpilot, der UAS im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen betreibt, den in der Genehmigung genannten Bedingungen und Beschränkungen nicht genügt, und die zuständige Behörde entsprechend informiert;
iv) der Flugmodell-Verein oder die Flugmodell-Vereinigung der zuständigen Behörde auf Verlangen die für Aufsichts- und Monitoringzwecke notwendigen Unterlagen vorlegt.
Unterstützung bei der Antragerstellung
Es steht in Österreich grundsätzlich jedermann frei, einen Verein oder eine Vereinigung (z.B. IG) zu gründen und selbst einen Antrag gem. EU-VO 947 / 2019 Art. 16 2b an die zuständige Behörde (=ACG – www.dronespace.at) zu stellen. Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag sind selbst zusammenzustellen.
Je nach Möglichkeit unterstützen wir gerne bei der Antragstellung (sowohl Erstantrag als auch Verlängerung). Wir haben in den letzten Jahren über 200 Anträge abgewickelt und haben hier auch entsprechende Kompetenzen aufgebaut. Auch konnten wir sehr viel Erfahrungen sammeln und kennen so gut wie alle Modellflugplätze in Österreich.
Mit welcher Abwicklungsdauer ist bei der ACG zu rechnen?
Bei komplett gelieferten Unterlagen kann man bei der ACG (Dronespace) mit einer Bearbeitung zwischen 1 und 3 Monaten rechnen.
Kosten für einen Artikel 16 – Bescheid
Kosten:
Aus heutiger Sicht entstehen seitens der Behörde Kosten in der Größenordnung von EUR 600,- pro Antrag.
Wie lange ist ein Artikel 16 – Bescheid nach der EU-VO in Österreich gültig ?
Der Erstbescheid gemäß Artikel 16 hat eine Geltungsdauer von 2 Jahren. Von Haus aus war klar, dass eine etwaige Verlängerung länger gültig sein wird. Bereits 2020 wurde mit der ACG und dem BMK eine Gültigkeitsdauer für die Verlängerungen von 60 Monaten evaluiert. Letzendlich wurden nunmehr 48 Monate Gültigkeitsdauer seitens der ACG festgelegt.
Was ist die Konsequenz, wenn man keinen Antrag auf Artikel 16 stellt und keinen Bescheid hat?
Dann erfolgt der Betrieb nach der „open category“, d.h.
> In der freien Natur außerhalb von Kontrollzonen oder Sicherheitszonen (Radius 2,5 km)
> Der Modellflugbetrieb ist nach den 4 Eckpfeilern durchführen:
max. 120 m Flughöhe
max. 25 kg Abfluggewicht
mind. 150 m Mindestabstand des Flugbereichs zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
Es dürfen keine unbeteiligten Personen gefährdet werden.
Anmerkung: die offene Kategorie ist voraussichtlich vom zukünftigen U-Space NICHT ausgenommen.
Wenn es bereits eine Modellflugplatzverordnung gibt, die von der Gemeinde erteilt wurde, ist die dann hinfällig (Luftraum) ?
Außerhalb der „open category“ gibt es in Österreich nur mehr die Möglichkeit, den Modellflugbetrieb im Rahmen eines Artikel 16 Bescheides (ausgestellt durch die ACG) durchzuführen.
Welcher Vorteil im Genehmigungsverfahren besteht wenn man z.B. auf Zuckerlabwurf und Rauchpatronen verzichtet ?
Keiner
Checklisten
Ist die Erstflug Checkliste verpflichtend und auch für bereits erstgeflogene UAS nach dem Artikel 16 Bescheid nachzuholen ?
Ja – für alle Modelle. Es geht um Erstflüge auf einem Modellflugplatz mit Artikel 16 Bescheid!
Muss die Erstflug Checkliste an jedem Flugtag neu ausgefüllt werden ?
Die Erstflugcheckliste für Modelle mit einem MTOM unter 25 kg ist einmal pro Modell auszufüllen. Ebenso die erweitere Erstflugcheckliste für Modelle mit einem MTOM über 25 kg. Die Vorflugcheckliste für Modelle mit einem MTOM > 25 kg ist einmal pro Flugtag auszufüllen und auch nach dem Vieraugenprinzip zu unterfertigen.
Alle genannten Dokumente sind Bestandteil des Bescheides.
Ist die Erstflug Checkliste auch von Gastpiloten einzufordern?
Ja – auch von Gastfernflugpiloten.
Gilt die ganze Prozedur der Erstflugcheckliste unter 25 kg auch für Modelle, die unter 120 m fliegen?
Erstflugchecklisten gelten für ALLE Modelle (UAS) wenn sie auf einem Modelflugplatz betrieben werden welcher nach einer Artikel 16 – Betriebsgenehmigung geführt wird.
Bleiben die Checklisten immer beim Betreiber oder muss diese auch dem Vorstand zugänglich gemacht werden ?
Die Erstflug-Checklisten für Modelle (UAS) unter 25 kg und auch die Checklisten für Modelle über 25 kg verbleiben immer beim Betreiber und sind von diesem beim Betrieb des UAS mitzuführen.
Welche Sanktionen sind für das Nichtmitführen von Erstflugchecks vorgesehen ?
Muss ich diese jederzeit vorweisen können ?
Ja. Die Dokumente können auch digital mitgeführt werden (z.B. Tablet, Mobiltelfon, …).
Die ACG und die Exekutive können diese Erstflugchecklisten kontrollieren. Unter Umständen ist bei einem Unfall das Fehlen der Erstflugcheckliste entscheident für den Versicherungsschutz.
Modelle (UAS) > 25 kg
Welche Qualifikation muss die zweite Person haben, die bei der Vorflugkontrolle am Beginn eines Flugtages anwesend sein muss ?
Es ein kompetenter Fernflugpiloten sein. Die Anwesenheit ist nur zum Zeitpunkt der Vorflugkontrolle erforderlich.
Gibt es im Bereich von zivilen Flugplätzen einen Unterschied für die Flughöhe von Modellen (UAS) über bzw. unter 25 kg ?
Hier gilt ebenso die EU-Verordnung 2019 / 947. Im Bereich von Zivilflugplätzen muss genauso in der offenen Kategorie geflogen werden oder um eine Artikel 16 Genehmigung angesucht werden. Die Betriebsauflagen können dem Artikel 16 – Bescheid entnommen werden.
Ist diese Art der Zulassung > 25 kg auch in den anderen EU-Ländern wie z.B. Deutschland gültig?
Nein.
Ist für den Betrieb eines Modells (UAS) > 25 kg eine Zulassung gem. den Auflagen in Deutschland erforderlich ?
Ja.
Darf man mit einer Zulassung aus Deutschland in Österreich fliegen?
Die deutsche Zulassung ist in Österreich nicht relevant. Das Modell muss nach den Österreichischen Richtlinien „gecheckt“ werden!
Kann eine österreichische Zulassung, die bis jetzt in Deutschland anerkannt wurde, in Österreich verlängert werden ?
Nein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor ich mein Modell > 25 kg fliegen darf?
Ein Modellflugplatz mit Artikel 16 Bescheid mit einem zulässigen Abfluggewicht das größer / gleich ist wie das Abfluggewicht meines Modells.
Checklisten:
Erstflugcheckliste des technischen Zustandes – ist mitzuführen
Vorflugkontrolle des technischen Zustandes – vor jedem Betrieb auszufüllen (1 x je Tag)
Flugzonen
Wer darf mich beim Fliegen in der freien Natur überprüfen ?
Die Excekutive und die ACG.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kontrollzone und einer Sicherheitszone ?
Kontrollzonen gibt es nur um die 6 Flughäfen in Österreich und diese haben eine völlig unregelmäßige Gestalt und eine Größe von vielen Quadratkilometern.
Die Sicherheitszonen um Zivilflugplätze und Heliports betragen 2,5 km im Radius bezogen auf den Bezugpunkt des Flugplatzes..
Es gibt Flugplätze die für den militärischen Betrieb gesondert geregelt sind. Sind diese auch betroffen ?
Die EU-Verordnung 2019 / 947 gilt in ganz Europa – Betrieb daher nach offener Kategorie oder Artikel 16 – Betriebsgenehmigung.
Was ist bei „neuen“ Flugplätzen zu beachten ?
Der Modellflugplatz darf nicht in einer Kontrollzone errichtet werden und sollte außerhalb des Sicherheitsbereiches von Heliports liegen.
Was bedeutet „U-Space-Luftraum“ ?
Ist ein von den Mitgliedstaaten der EU ausgewiesenes geografisches UAS-Gebiet, in dem UAS-Betrieb nur mit Unterstützung durch U-Space-Dienste durchgeführt werden darf.
Was bedeutet „U-Space-Dienst“ (U-spaceservice) ?
Ist ein Dienst, der sich auf digitale Dienste und die Automatisierung von Funktionen stützt, die darauf ausgelegt sind, einen sicheren und effizienten Zugang zum U-Space-Luftraum für eine große Anzahl von UAS zu unterstützen.
Was bedeutet „Gemeinsamer Informationsdienst“(Common Information Service, CIS) ?
Ist ein Dienst, der in der Verbreitung statischer und dynamischer Daten besteht, um die Erbringung von U-Space-Diensten für das Verkehrsmanagement von unbemannten Luftfahrzeugen zu ermöglichen.
Gesetzliche Basis:
EU-Recht -Verordnung (EU) 2021/664 – Rechtswirksam ab 26.01.2023!
Autor: Dr. Wolfgang Schober, 01.10.2023