Wir haben die Überschrift bewusst weitläufiger formuliert. Es geht nämlich nicht nur um das Fliegen auf der oft zitierten „grünen Wiese“ – es geht auch um das Fliegen in den Bergen, um das Wasserfliegen … um nur einige Beispiele zu nennen.
Grundsätzlich gilt:
Es muss in Sichtverbindung (Fachsprache VLOS – visual line of sight) geflogen werden.
Wenn auf dem unbemannten Luftfahrzeug eine Kamera mitgeführt wird, ist auf die Privatsphäre und auf den Datenschutz Dritter zu achten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Detail unter diesem link oesterreich.gv.at in übersichtlicher Form zusammengefasst.
grafische Darstellung (Quelle: EASA-webite)
Die wesentlichen Punkte kurz zusammengefasst:
> Registrierung als Betreiber ist erforderlich (dronespace.at), Bestätigung ist mitzuführen
> Kompetenznachweis ist abzulegen, Nachweis ist mitzuführen (dronespace.at/drohnenfuehrerschein)
> Versicherungsbestätigung/-polizze ist nachweislich mitzuführen
> Einverständnis des Grundstückeigentümers (für jenen Platz, von wo aus gestartet und gelandet wird)
> max. Abflugmasse des unbemannten Luftfahrzeuges: 25 kg
> max. Flughöhe: 120 m über Grund
> 150 m Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten sind einzuhalten
> unbeteiligte Personen dürfen nicht gefährdet werden
> Videoaufnahmen unter Beachtung des Datenschutzes und Wahrung der Privatsphäre
Hinweis:
Für das FPV-fliegen (FPV ist die Abkürzung für „First Person View“ und meint die Steuerung eines unbemannten Luftfahrzeuges aus der Perspektive eines virtuellen Piloten an Bord durch Videoübertragung) gibt es eine Sonderregelung:
Zu beachten ist, dass zu jedem Zeitpunkt eine direkte Sichtverbindung (ohne technische Hilfsmittel) zum Piloten bestehen muss und eine Höhe von maximal 120 m erlaubt ist. Der Betrieb mittels Videobrille („first person view“ – FPV) ist daher nur zulässig, wenn ein zusätzlicher Beobachter hinzugezogen wird. In jedem Fall, auch während des FPV-Betriebs, ist der Fernpilot weiterhin für die Sicherheit des Fluges verantwortlich. (Quelle: dronespace.at)
Dr. Wolfgang Schober, 28.10.2023